Handschriftliches Testament beim Amtsgericht hinterlegen – Tipps & Hinweise

Handschriftliches Testament beim Amtsgericht hinterlegen – was Sie unbedingt wissen sollten

Wenn Sie Ihr handschriftliches Testament beim Amtsgericht hinterlegen, profitieren Sie von einer sicheren, amtlichen Verwahrung. Dadurch ist sichergestellt, dass Ihr eigenhändiges Dokument im Ernstfall schnell gefunden wird und Ihr letzter Wille zweifelsfrei umgesetzt werden kann.

Hands holding a handwritten testament

Warum ein Testament aufsetzen?

Ein Testament aufsetzen dient dazu, Ihren letzten Willen klar und rechtsverbindlich festzuhalten. Gerade beim Vererben möchten viele Erblasser sicherstellen, dass eine bestimmte Person oder sogar eine gemeinnützige Organisation bedacht wird. Ohne eine solche Verfügung kommt es oft zur gesetzlichen Erbfolge, die nicht immer den eigenen Vorstellungen entspricht. Zusätzlich kann ein Testament dabei helfen, Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft zu vermeiden, indem der Wert Ihres Nachlasses eindeutig geregelt wird.

Formen und Anforderungen: Vom handschriftlichen Testament bis zum Berliner Testament

Es gibt verschiedene Arten, ein Testament beim Erstellen zu berücksichtigen. Ein handschriftliches Testament müssen Sie eigenhändig verfassen und mit Ort und Datum versehen. Außerdem sollten Sie Ihren vollständigen Namen deutlich eintragen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Sie als Erblasser eindeutig identifiziert werden können. Ein beliebtes Modell ist zudem das Berliner Testament. Dabei setzen sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Erben ein, um den Nachlass im ersten Erbfall möglichst geschlossen zu erhalten.

Notarielles Testament und Notarin – wann ist es sinnvoll?

Ein notarielles Testament empfiehlt sich für alle, die eine besonders hohe Rechtssicherheit wünschen. Eine Notarin oder ein Notar prüft die Formulierungen und achtet darauf, dass die Verfügung notariell beurkundet wird. Damit reduzieren Sie das Risiko von Anfechtungen. Außerdem erfolgt in vielen Fällen eine Registrierung im zentralen Testamentsregister, sodass das Dokument leichter aufgefunden wird.

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Testament beim Amtsgericht oder privat: Was sollten Erblasser bedenken?

Hinterlegen Sie Ihr Testament niemals leichtfertig nur zu Hause in einer Schublade. Zwar kann auch ein handschriftliches Testament so aufbewahrt werden, doch besteht das Risiko, dass es im Ernstfall übersehen oder sogar vernichtet wird. Wenn Sie Ihr Dokument beim zuständigen Nachlassgericht einreichen, gewährleisten Sie, dass es im Todesfall gefunden und rechtskräftig eröffnet wird. Auf diese Weise müssen die Erben bei einem Erbfall nicht erst lange suchen.

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Testament rechtzeitig und korrekt abgeben. Beachten Sie auch, dass die Hinterlegung nur einmalig erfolgt und später ergänzt oder widerrufen werden kann, sofern Sie neue Wünsche haben oder den freibetrag in Ihrem Testament anpassen wollen.

Wie läuft die Hinterlegung genau ab?

Ein Antrag auf Hinterlegung ist in der Regel schriftlich oder persönlich einzureichen. Dass Sie Ihr Testament rechtssicher aufbewahren möchten, bedeutet, dass Sie es bei Bedarf ändern oder widerrufen können. Diese Änderungen müssen Sie jedoch erneut mit Ort und Datum kennzeichnen. Die Gebühr für die amtliche Verwahrung kann variieren. Häufig sind 18 Euro für die Registrierung im zentralen Testamentsregister zu zahlen, während für die eigentliche amtliche Verwahrung ungefähr 75 Euro anfallen können.

Welche Rolle spielen Erben und der Pflichtteil?

Sobald ein Erbfall eintritt, treten auch alle Rechten und Pflichten der Erben in Kraft. Erblasser sollten deshalb beachten, dass es in Deutschland einen Pflichtteil gibt, der den nächsten Angehörigen – etwa Kindern oder Ehepartnern – in jedem Fall zusteht. Der Pflichtteil liegt bei der Hälfte dessen, was ein gesetzlicher Erbe eigentlich erhalten würde. Um Konflikte zu vermeiden, ist eine eindeutige Regelung im Testament hilfreich. Vor allem bei einem notariellen Testament kann die Notarin auf die Details zum Pflichtteil hinweisen.

Gesetzliche Erbfolge und Freibetrag beim Vererben

Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein gültiges Testament vorhanden ist. Möchten Sie eine abweichende Regelung treffen, empfiehlt es sich, ein Testament erstellen zu lassen, um beispielsweise eine bestimmte Person zu begünstigen. Insbesondere bei größeren Vermögen spielt auch der Freibetrag eine Rolle. Dieser Freibetrag kann je nach Verwandtschaftsgrad variieren und wirkt sich entsprechend auf das Erbe aus. Der erbfall kann dabei aufwändige Verfahren nach sich ziehen, wenn die Erben uneinig sind oder die Verfügung nicht eindeutig formuliert wurde.

Notar und Notarin – was ist der Unterschied?

Grundsätzlich führen sowohl eine Notarin als auch ein Notar die Beurkundung durch. Manche Erblasser bevorzugen es, ihr notarielles Testament mit einer Notarin zu erstellen, andere begeben sich lieber zum Notar. In beiden Fällen erfolgt die Abwicklung notariell und hat dieselbe Rechtskraft.

Fazit: Beim zuständigen Gericht sicher verwahrt

Ein Testament beim Erstellen sorgfältig zu planen und gegebenenfalls beim zuständigen Gericht zu hinterlegen, ist für viele sinnvoll. Auf diese Weise verhindern Sie, dass Ihr handschriftliches Testament in Vergessenheit gerät oder ein notarielles Testament nicht zeitnah gefunden wird. Eine korrekte, sichere Aufbewahrung stellt sicher, dass im Ernstfall alle Bestimmungen beachtet werden und die Erben sich rasch orientieren können.

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