
Erbrecht
Überblick über Erbrecht
Der Verlust eines geliebten Menschen kommt manchmal sehr plötzlich und die Fülle der dadurch kurzfristig notwendigerweise zu treffenden Entscheidungen, die oft mit großen Auswirkungen einhergehen, überfordern gerade während der ersten Trauer. Wir unterstützen Sie daher bei den vielfältigen juristischen Fragestellungen und verschaffen Ihrem Willen bzw. dem letzten Willen des Verstorbenen die größtmögliche Geltung. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung in Ihrer Position als Erblasser:in, Erbe:in oder Pflichtteilsberechtigte:r, insbesondere auch durch rechtssichere Gestaltungen Ihres letzten Willens durch notarielle Urkunden wie Testamente, Erbauseinandersetzungsverträge etc.

Unsere Leistungen im Erbrecht
Testament und Erbvertrag
Wir beraten Sie zur Wahl der geeigneten Form, den Inhalten sowie Rechtsfolgen. Eine frühzeitige und klare Regelung verringert das Risiko von Streitigkeiten unter den Erben und bewahrt Ihren Nachlass.
Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung
Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind, kann es schnell kompliziert werden. Wir sorgen für eine faire und effiziente Aufteilung des Nachlasses und vertreten Sie, falls es zum Rechtsstreit kommt.
Pflichtteilsrecht
Sind Sie pflichtteilsberechtigt oder möchten Ansprüche abwehren? Wir klären Ihren konkreten Fall und machen Ihre Rechte geltend, notfalls auch vor Gericht.
Notarielle Urkunden
Testamente, Erbverträge oder Erbauseinandersetzungsverträge können notariell beurkundet werden. Dies bietet zusätzliche Rechtssicherheit und kann langwierige Gerichtsverfahren vermeiden.
Vertretung in Erbschaftsprozessen
Von der ersten Beratung bis zum Abschluss des Verfahrens stehen wir an Ihrer Seite und setzen uns für Ihre Interessen ein – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
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Termin vereinbarenHäufig gestellte Fragen (Erbrecht)
Muss ich immer ein Testament haben?
Nein, bei fehlender letztwilliger Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge. Ein Testament gibt Ihnen jedoch die Möglichkeit, den Nachlass selbstbestimmt zu verteilen.
Wie kann ich ein Testament ändern oder widerrufen?
Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen oder neu verfassen. Beachten Sie jedoch die Formvorschriften, insbesondere bei notariellen Testamenten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament?
Ein Erbvertrag wird zu Lebzeiten zwischen mindestens zwei Personen geschlossen und ist bindend, während ein Testament einseitig vom Erblasser erstellt wird und bis zum Tod jederzeit widerrufen werden kann.
Wie hoch ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Anspruchsberechtigt sind in der Regel Ehegatten, Kinder und gegebenenfalls Enkelkinder.
Welche Vorteile bietet ein notariell beurkundetes Testament?
Es hat eine höhere Beweiskraft, ist fälschungssicher und wird automatisch im Zentralen Testamentsregister hinterlegt. Dadurch wird die Gültigkeit weniger angezweifelt.
Kann ich ein Pflichtteil umgehen?
Eine vollständige Umgehung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa bei Enterbung aus wichtigem Grund. In der Regel bleibt der Pflichtteil bestehen, auch wenn Sie Erben anders einsetzen.
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Philipp Allhoff
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Angela Schley
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht