
Verkehrsrecht
Überblick über Verkehrsrecht
Täglich passieren tausende Verkehrsunfälle, bei denen es neben Sach- leider regelmäßig auch zu Personenschäden kommt. Wir kümmern uns für Sie um Ihre Wiedergutmachung. Unsere Tätigkeit umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie die vollständige Abwicklung der sonstigen Schadensregulierung.
Wir sprechen für Sie mit den Versicherungen, den Unfallgegnern und den Ermittlungsbehörden und führen für Sie darüber hinaus gerichtliche Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bereits in einem ersten Beratungsgespräch lassen sich oft viele Fragen klären, insb. auch was Kosten und Risiken angeht. Alles Weitere können Sie dann uns überlassen; wir kümmern uns verlässlich und zügig um Ihre Rechte.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Unfallabwicklung und Schadensersatzansprüche
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Unfallgegnern, Versicherungen und Behörden. So können Sie sich auf Ihre Genesung oder andere wichtige Dinge konzentrieren.
Schmerzensgeld und Personenschäden
Wenn Sie bei einem Unfall verletzt werden, machen wir für Sie ein angemessenes Schmerzensgeld geltend und prüfen auch weitere Ansprüche, wie Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden.
Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
Ob Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder Strafanzeige aufgrund von Fahrerflucht oder anderen Tatvorwürfen: Wir verteidigen Sie und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Unterstützung bei Führerscheinangelegenheiten
Sollte Ihr Führerschein in Gefahr sein, etwa durch zu viele Punkte, Alkohol am Steuer oder sonstigen Tatvorwürfen, beraten und vertreten wir Sie vor den zuständigen Behörden und Gerichten.
Schnelle und zuverlässige Fallbearbeitung
Gerade im Verkehrsrecht ist eine zeitnahe Regulierung entscheidend. Wir arbeiten effizient und zielgerichtet, damit Sie rasch zu Ihrem Recht kommen.
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Termin vereinbarenHäufig gestellte Fragen (Verkehrsrecht)
Wie gehe ich nach einem Unfall am besten vor?
Sichern Sie Beweise (Fotos, Zeugenaussagen) und tauschen Sie Kontaktdaten mit den Beteiligten aus. Melden Sie den Unfall umgehend Ihrer Versicherung. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir Ihre Ansprüche optimal durchsetzen können.
Übernehmen Sie auch die Korrespondenz mit meiner Versicherung?
Ja, wir kümmern uns um die gesamte Kommunikation mit Versicherungen und Unfallgegnern.
Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
Bei Personenschäden durch fremdes Verschulden haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Verletzungen.
Was kostet mich die Vertretung im Verkehrsrecht?
Die Kosten bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind in vielen Fällen von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Wir geben Ihnen eine transparente Übersicht.
Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?
Ja, wir prüfen die Rechtmäßigkeit des Bescheids und legen, wenn sinnvoll, fristgerecht Einspruch ein.
Was, wenn ich eine Teilschuld am Unfall habe?
Auch dann können Ihnen Ansprüche zustehen. Wir klären die Verschuldensfrage und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Gegenpartei.
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Philipp Allhoff
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht