Höferecht
Sowohl die lebzeitige Übertragung eines Hofes im Sinne der Höfeordnung, als auch die Gestaltung einer Hofnachfolge durch letztwillige Verfügungen, z.B. Erbverträge etc., dienen dem Erhalt wirtschaftlich leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe. Durch rechtssichere und ausgewogene Vertragsgestaltung sollen auch die Interessen der Übergeber und weichenden Erben gewahrt werden.
Hierzu bedarf es einer fundierten und auf langjährigen Erfahrungen beruhenden Beratung, für die wir gerne zur Verfügung stehen.