Handels- und Gesellschaftsrecht
Dieses Rechtsgebiet regelt zwei insbesondere für Unternehmer:innen wichtige Bereiche. Dabei umfasst das Handelsrecht das Sonderrecht der Kaufleute, während das Gesellschaftsrecht privatrechtliche Personenvereinigungen in den Blick nimmt.
Ob es um die Gründung einer Einzelfirma, juristische Fragen zu vertraglichen Beziehungen von Unternehmen zu Geschäftspartnern (B2B) und zu Kunden (B2C) oder die Vor- bzw. Nachteile und Voraussetzungen der Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften geht – wir beraten Sie umfassend, damit Sie die bestmöglichen Entscheidungen treffen können. So entscheidet beispielsweise bereits die Rechtsformwahl über Haftungsfragen und Gestaltungsmöglichkeiten. Darüber hinaus sind auch steuer-, arbeits- und familienrechtliche Besonderheiten möglichst frühzeitig zu beachten. Wir erstellen und überprüfen Ihre Gesellschaftsverträge und haben dabei Ihre persönlichen und finanziellen immer im Blick.