
Sozialrecht
Die Absicherung von Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Erwerbslosigkeit und Tod ist nicht nur wichtig, sondern manchmal die gar einzige Existenzsicherung. Ihre Ansprüche gegen die Sozialleistungsträger wie bspw. die Krankenkassen, Rentenversicherungen, Unfallversicherungen, Jobcenter etc. setzen wir durch – außergerichtlich und, sofern erforderlich, auch gerichtlich.
Wir beraten Sie zu der Erlangung eines Grades der Behinderung, einer Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft, dem Erhalt einer Erwerbsminderungsrente oder beantragen für Sie Rehabilitationsmaßnahmen (bspw. eine Kur) etc.